Fachbeiträge aus der Zeitschrift mt medizintechnik

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TitelTransfernormale für die messtechnische Kontrolle von Luftimpulstonometern
Autor(en)Schwenteck, T., Thiemich, H.- J.
Schlagwort(e)Augentonometer, Messtechnische Kontrolle, Medizinproduktegesetz, Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Prüfeinrichtungen
Heft/Jahr6/2006
Seite/Seitenzahl214/6
AbstractGemäß dem Medizinproduktegesetz vom 2.8.1994 und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für Medizingeräte vom 29.06.1998 müssen Augentonometer alle zwei Jahre einer messtechnischen Kontrolle unterzogen werden. Der Ophthalmologe muss als Betreiber in Deutschland die in der Augenarztpraxis verwendeten Tonometer durch unabhängige Prüfstellen messtechnisch kontrollieren lassen. Diese Prüfstellen können Eichämter oder private Anbieter sein. Für die messtechnische Kontrolle von verschiedenen Tonometerbauarten hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Prüfeinrichtungen (PTB) entwickelt, die als Transfernormale zur Übertragung einer klinischen Kalibrierung auf bauartgleiche Tonometer dienen und für die messtechnische Kontrolle von Tonometern zur Verfügung stehen. In den Augenarztpraxen werden häufig Luftimpulstonometer zur Bestimmung des intraokularen Drucks verwendet. Diese können mit einer speziellen Prüfeinrichtung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt messtechnisch kontrolliert werden. Die Prüfeinrichtungen sind bei Eichämtern und bei privaten Anbietern von messtechnischen Kontrollen seit 1984 erfolgreich im Einsatz.
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